Kreislaufwirtschaft in der Verpackungsindustrie
Starkregen, Hitze, Müllberge – der Klimawandel macht sichtbar, wie dringend nachhaltige Lösungen gebraucht werden. Die Verpackungsindustrie steht im Fokus. Können Kreislaufwirtschaft, gesetzliche Vorgaben und Praxisbeispiele zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Verpackungen beitragen?
Gesetzliche Entwicklungen, Praxisbeispiele und Zukunftsperspektiven einer nachhaltigen Verpackungswelt
Durch eine Häufung schlimmer Unwetter wie Starkregen, heftiger Gewitter, Hitze- sowie Dürrephasen werden die Folgen des Klimawandels in Deutschland immer präsenter. Dabei steht die Verpackungsindustrie zu Recht im Zentrum der globalen Nachhaltigkeitsdebatte, denn Verpackungen sind im heutigen Alltag allgegenwärtig – vom Supermarktregal, über den Transport, bis zum Onlinehandel – und verursachen enorme Abfallmengen. So wurden laut dem Umweltbundesamt im Jahr 2021 ganze 19,7 Millionen Tonnen Verpackungen allein in Deutschland entsorgt. Hier bietet die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) einen Lösungsansatz, um Ressourcen effizienter zu nutzen, Abfälle zu vermeiden, beziehungsweise zu reduzieren und Materialien im Wirtschaftskreislauf zu halten. Wir möchten detailliert die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen beleuchten, da sich zu dieser Thematik in Deutschland sowie in Europa zuletzt einiges getan hat. Dabei wurden Gesetze angestoßen, welche einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zu mehr Nachhaltigkeit im Umgang mit Verpackungen leisten sollen. Dies wird voraussichtlich die Art und Weise beim Verpacken von Transport- sowie Versandgütern in der Zukunft tiefgreifend verändern. Dabei zeigen wir ebenfalls konkrete Umsetzungsbeispiele auf und analysieren die Rolle der Nachhaltigkeit im Verpackungsbereich – gestern, heute und morgen.
Weniger Abfall, mehr Zukunft
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Von der Richtlinie zur Verordnung
Rückblick: Die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG
Bereits 1994 wurde mit der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ein erster europaweiter Rechtsrahmen geschaffen, um Verpackungsabfälle zu reduzieren und das Recycling zu fördern. Die Richtlinie verpflichtete Mitgliedstaaten zur Einführung von Rücknahme- und Verwertungssystemen und legte erste Recyclingquoten fest. Dabei sollten die Recycling- und Verwertungsziele für Verpackungsabfälle, beispielsweise durch Kennzeichnungspflichten für Verpackungsmaterialien, aber auch durch andere „Werkzeuge“ wie eine erweiterte Herstellerverantwortung namens EPR, welche spätestens 2027 auch gewerbliche B2B-Verpackungen betrifft, einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten. In diesem Sinne wurde in Deutschland bereits 1991 die Verpackungsverordnung (VerpackV) verabschiedet, welche für die meisten Marktakteure im Bereich Transportverpackungen allerdings noch keine wirklich verbindlichen Maßnahmen vorsah. Dies änderte sich erst im Jahr 2019, als die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG durch das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) in nationales Recht umgesetzt wurde. Seitdem gilt für Inverkehrbringer (= derjenige, welcher die Verpackung mit Inhalt befüllt, aber auch Importeure aus „Nicht-EU-Ländern“) von beispielsweise Versand- sowie Transportverpackungen die Registrierungspflicht beim zentralen Register (LUCID). Ebenfalls müssen seitdem Inverkehrbringer mit einem registrierten Entsorger einer Systembeteiligungspflicht nachkommen. Das bedeutet, dass sich Produzenten von Waren an einem „dualen System“ beteiligen müssen, worüber die Sammlung und Verwertung von Verpackungen organisiert wird. Hierbei muss für gewisse Verpackungstypen je nach Kilo für den „in Verkehr gebrachten“ Verpackungsabfall nach Materialart (Papier, Plastik, Glas, Metall, Holz, etc.) eine Summe pro Jahr entrichtet werden. Bei der Meldung dieser Abfälle sprechen wir von sogenannten Datenmeldepflichten. Bei den zu entrichtenden Summen liegt beispielsweise die Abgabe für Papierabfälle weit unter denen für Kunststoffabfälle, was den Nachhaltigkeitsgedanken weiter fördern soll – allerdings sollte man hier auch anmerken, dass eine Kunststoffverpackung teils deutlich leichter als sein Äquivalent aus nachwachsenden Rohstoffen sein kann, weswegen die zu entrichtende Abgabe aufgrund des geringeren Materialeinsatzes nicht höher sein muss. Die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR), eine private Stiftung, die das deutsche Verpackungsregister LUCID betreibt, ist für die Einhaltung des VerpackG zuständig. In diesem Sinne wurde die ZSVR im Jahr 2019, im Rahmen des „neuen“ VerpackG, mit hoheitlichen Pflichten ausgestattet. Insgesamt wurde durch die nationale Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG mittels des hiesigen VerpackG der Bürokratieaufwand merklich erhöht, aber es wurden auch wichtige Maßnahmen hin zu mehr Verantwortung mit Verpackungsabfällen geschaffen. Allerdings gab es in dem ursprünglichen Gesetz noch einige „Grauzonen“ und unterschiedliche Auslegungen der EU-Länder, welche mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ausgemerzt werden sollen, die im Januar 2025 verabschiedet wurde und nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 12. August 2026 verbindlich angewandt wird.
Heute: Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Im Dezember 2024 wurde die Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) im Europäischen Rat beschlossen. Demnach gilt die PPWR ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstatten, ersetzt die alte(n) Richtlinie(n) und wird als ein wichtiger Bestandteil des „European Green Deal(s)“ gesehen. Ein wichtiger Unterschied der PPWR zur EU-Richtlinie 94/62/EG ist, dass wir hier nicht über eine Richtlinie sprechen, sondern über eine Verordnung. Dementsprechend gilt sie direkt sowie einheitlich für alle EU-Staaten und muss nicht vorher in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei bringt die Verordnung verbindliche sowie weitreichende Pflichten für alle Akteure, die Verpackungen in Verkehr bringen und verfolgt ambitionierte Ziele, die wir nachfolgend näher beleuchten möchten:
- Alle Verpackungen sollen bis 2030 recycelbar oder wiederverwendbar sein
Voraussetzung hierfür ist, dass Verpackungen aus unterschiedlichen Materialien leicht trennbar sind, oder bei der Produktion direkt auf Monomaterialien gesetzt wird. Dementsprechend sollen auch komplexe Materialverbunde (wie Papier-/Plastik-Kaschierungen), welche nur schwer bis kaum zu recyceln sind, nicht mehr in den Verkehr kommen. Konkret müssen bis 2030 mindestens 70 % aller Verpackungen recyclingfähig sein, bis 2038 sogar 80 %. Dabei definieren die „Design for Recycling Guidelines“, welche bis zum 1. Januar 2028 veröffentlicht werden, wie Verpackungen gestaltet sein müssen, um als recyclingfähig zu gelten. Hier wird auch eine sogenannte „Ökomodulation“ greifen, wodurch Unternehmen, die recyclingfreundliche Verpackungen einsetzen, durch geringere Entsorgungsgebühren belohnt werden sollen. Daneben sollen ebenfalls Mehrwegsysteme eine größere Rolle spielen, worauf wir noch detailliert eingehen.
- Verpflichtende Rezyklatanteile in Verpackungen
Die PPWR sieht für Kunststoffverpackungen wie Stretchfolie ab 2030 einen Mindestanteil an rezykliertem Kunststoff in Verpackungen von mindestens 30 % vor. Ab 2040 steigt der verpflichtende Rezyklatanteil dann auf 65 % für bestimmte Verpackungstypen, abhängig von ihrer Verwendung und Recyclingfähigkeit. Diese Vorgaben gelten insbesondere für Einwegkunststoff-Verpackungen, wobei es Ausnahmen für bestimmte Anwendungen (z. B. medizinische Verpackungen) geben soll. Obwohl der Einsatz von Rezyklaten häufig sehr sinnvoll ist, wird dieser Punkt von Experten für Transportverpackungen teils aus ökologischer Sicht auch kritisch gesehen, da beispielsweise eine Stretchfolie mit Recyclinganteil bei weitem nicht die Festigkeitswerte und Dehnbarkeit einer Folie aus Virgin-Material hat - somit der Materialeinsatz erheblich höher ausfallen wird, was insgesamt eine CO2-Mehrbelastung bedeutet.
- Mehrwegquoten für bestimmte Verpackungstypen
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) enthält erstmals verbindliche Mehrwegquoten für bestimmte Verpackungstypen. Diese Quoten sollen die Wiederverwendung von Verpackungen fördern und die Abhängigkeit von Einwegverpackungen reduzieren. Dabei gilt für Getränkeverpackungen (Ausnahme: Milchprodukte), dass es ab 2030 mindestens 10 % Mehrwegverpackungen sein müssen und die Mehrwegquote steigt dann ab 2040 auf 40 %, wobei die Quoten für „Take-Away“ Verpackungen voraussichtlich ähnlich ausfallen werden. Noch strenger sind die Vorgaben der Mehrwegquoten für Transport-, Versand- und E-Commerce-Verpackungen. Für Transportverpackungen, wie Kartons und andere Palettenverpackungen, gilt ab 2030 eine Mehrwegquote von 40 % und ab 2040 soll diese auf über 70 % steigen. Dies betrifft etwa Paletten, faltbare (Plastik) Boxen, Schalen, Kunststoffkisten, Eimer, Fässer und Kanister – wobei es für Kartonverpackungen aufgrund der guten Recyclingfähigkeit vermutlich eine Ausnahmeregelung geben wird. Die Mehrwegquoten für Versandverpackungen sehen vor, dass ab 2030 bereits 50 % Mehrwegverpackungen genutzt werden müssen und ab 2040 dann 80 %. Diese enorm hohen Quoten sorgen, trotz einer Übergangsfrist von bis zu 10 Jahren für bestimmte Branchen und Verpackungen, aktuell bei Branchenkennern für erhebliches Stirnrunzeln. Tatsächlich sorgen Verpackungen primär für den schadenfreien Transport und die Lagerung, wobei der CO2-Fußabdruck der eingesetzten Verpackung üblicherweise weit unter dem des Transportguts liegt. Sofern nun aufgrund der verpflichtenden Quoten auf Einwegverpackungen verzichtet wird, kann dies zu mehr Lager- und Transportschäden führen, was die Umwelt ebenfalls stark belastet. Daneben sind im Verpackungssektor häufig die Transportwege einer der größten CO2-Verursacher, weswegen es teils fraglich erscheint, ob durch die Nutzung von Mehrwegsystemen, obwohl im regionalen Umfeld sicher wertvoll, überhaupt ein positiver Effekt für die Umwelt erzielt wird – und nicht nur ein hoher Aufwand sowie Kosten für Versand- und Transportverpackungen.
- Reduktion des Verpackungsabfalls
Die PPWR verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, den Verpackungsabfall im Vergleich zum Basisjahr 2018 deutlich zu reduzieren. Konkret soll die Abfallmenge im Vergleich bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % reduziert werden. Dies soll bspw. durch das Verbot überdimensionierter Verpackungen und der Pflicht zur Optimierung von Volumen sowie Gewicht erreicht werden. Ebenfalls soll die Einführung verbindlicher Mehrwegquoten und der Aufbau von Mehrwegsystemen einen Einfluss haben. Auch die „Design for Recycling“ Vorgaben, Pflichten zur Nachfüllbarkeit, Informationspflichten und Verbraucheraufklärung sollen zur Erfüllung dieser Ziele führen. Dabei werden Unternehmen verpflichtet, Daten zu Verpackungsmengen zu melden und die EU-Kommission wird die Fortschritte regelmäßig prüfen.
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) wird ab 2027 für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich und verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler die volle Verantwortung für die gesamte Lebensdauer der eingesetzten Verpackung zu übernehmen – von der Produktion bis zur Entsorgung. Konkret müssen Unternehmen dabei für die Sammlung, Sortierung sowie das Recycling aufkommen und an Rücknahmesystemen partizipieren, was bereits in Deutschland mit dem „dualen System“ angestoßen wurde. Allerdings wird der Geltungsbereich dahingehend ausgeweitet, dass zukünftig neben Endverbraucher-Verpackungen auch gewerbliche Verpackungen einbezogen werden und Primär-, Sekundär-, sowie Tertiärverpackungen betroffen sind. Außerdem müssen Inverkehrbringer von Verpackungen Konformitätserklärungen und eine technische Dokumentation bereitstellen, welche die Einhaltung der PPWR-Anforderungen bestätigt.
- Kennzeichnungspflichten
Zukünftig müssen Verpackungen mit einer Materialkennzeichnung versehen sein. Dies werden Symbole für das verwendete Material (z.B. Kunststoff, Papier, Glas) sein, welche EU-weit noch standardisiert werden müssen. Ebenfalls sollen Verpackungen im Rahmen der PPWR mit einem Recycling-Label gekennzeichnet werden, wobei „A“ für vollständig recycelbar gilt, „B“ für eingeschränkt recycelbar und „C“ für nicht recycelbar. Weiterhin soll Branchen- und Produktübergreifend ein so genannter Digitaler Produktpass eingeführt werden. Zur Erhöhung der Transparenz soll dieser Informationen über beispielsweise die Produktzusammensetzung, den CO2-Fußabrdruck und Entsorgungshinweise enthalten. Die Informationen sollen digital bereitgestellt werden, was zum Beispiel über einen QR-Code gelöst werden kann. Auch wenn es noch keinen konkreten Einführungszeitpunkt für Verpackungsmittel gibt, werden wir bei Schramm Verpackung schon jetzt die Druckbilder auf unseren Standardverpackungen entsprechend vorbereiten.
Ausblick: Was kommt in Zukunft?
Die PPWR ist aktuell noch ein sehr dynamisches Regelwerk, da die Stärkung der Kreislaufwirtschaft zwar von allen Marktakteuren begrüßt wird, die Umsetzung aber auch nachhaltige Wirtschaftspraktiken nicht beeinträchtigen sollte. So wird beispielsweise die Einführung von verpflichtenden Mehrwegquoten sowie Rezyklatanteilen bei Verpackungen nicht nur ökonomisch kritisch betrachtet, sondern in vielen Einzelfällen, wie bei Stretchfolie, auch ökologisch enorm diskutiert. Dementsprechend wird aktuell davon ausgegangen, dass noch einige Spezifizierungen, aber auch Ausnahmeregelungen getroffen werden, damit die PPWR im Sinne des European Green Deal die gewünschte Wirkung erzielt. Wir sind bereits auf einige künftige Anpassungen eingegangen und möchten nachfolgend nochmal stichpunktartig auf einige Themen eingehen, die im Rahmen der PPWR vermutlich in Zukunft auf uns zukommen:
- Strengere Verbote für Einwegverpackungen
Ab dem 1. Januar 2030 gilt ein Verbot für bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen. Dies betrifft nicht nur Endkonsumenten-Verpackungen, wie Tragetaschen oder „To-Go“ Einwegverpackungen wie Plastikgeschirr, sondern zum Beispiel auch Wrapping von Flughafengepäck.
- Digitale Produktpässe zur Rückverfolgbarkeit von Materialien
Digitale Datensätze, die die Materialien, Komponenten und chemische Zusammensetzung eines Produkts dokumentieren, sowie Informationen zu einer möglichen Reparatur, Ersatzteilen und Entsorgung enthalten. Der DPP dient dazu, entlang der gesamten Wertschöpfungskette Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu schaffen, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
- Verpflichtende Ökobilanzierung für Verpackungsdesigns
Wir reden hier über sogenannte „Life Cycle Assessments“ (LCA). Dies ist ein Verfahren, welches definierte Vorgaben zur Erstellung von Ökobilanzen für Verpackungen vorgeben soll. Hierbei werden alle potenziellen Schadwirkungen auf Boden, Luft und Wasser berücksichtigt. Daneben aber auch alle Stoffströme, die mit der betrachteten Verpackung verbunden sind (Rohstoffeinsatz, Emissionen der Ver- und Entsorgungsprozesse, aus der Energieerzeugung, Transporten und anderen verbundenen Prozessen).
- Höhere Rezyklatquoten und Materialverbote für schwer recycelbare Stoffe
Mit der PPWR schreibt die EU erstmals verbindliche Rezyklatquoten für Verpackungsmaterialien vor. Dabei sollen besonders für Kunststoffverpackungen gestaffelte Mindesteinsatzquoten für Post-Consumer-Rezyklat (PCR) gelten. Konkret muss ab 2030 je nach Anwendungsfall ein Anteil zwischen 10 % und 35 % PCR-Kunststoff in den meisten Verpackungen enthalten sein. Als Beispiel soll für kontaktsensitiven Verpackungen aus PET (wie Plastikflaschen) der Rezyklat-Anteil bei 30 % liegen. Für alle übrigen Kunststoffverpackungen (ohne Lebensmittelkontakt, wie Stretchfolien) gilt ab 2030 eine noch höhere Rezyklat-Quote von 35 %, wobei diese Vorgaben bis 2040 noch merklich ansteigen, zum Beispiel auf 65 % für die meisten Kunststoffverpackungen im Transportsektor, wozu vermutlich wieder Stretchfolien sowie Umreifungsbänder zählen werden. Allerdings sind nicht nur Plastikverpackungen betroffen. So sollen Glasverpackungen ab 2030 mindestens 50 % Altglas enthalten, Papier- und Pappverpackungen mindestens 70 % Recyclingfasern und Metallverpackungen einen Rezyklatanteil von mindestens 25 % aufweisen. Durch diese Quoten soll der Markt für Sekundärrohstoffe gestärkt und der Verbrauch von Primärmaterial gesenkt, also die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
Umsetzung in der Praxis
Beispiele für Kreislaufwirtschaft in der Verpackung
Design for Recycling
Ein zentrales Prinzip der Kreislaufwirtschaft wird das Design for Recycling. Hierbei wird durch die EU-Kommission eine Vorgabe definiert, wie Verpackungen zukünftig hergestellt sein müssen, um nach der Nutzungsdauer optimal recycelt werden zu können. Hinsichtlich der finalen Umsetzung ist allerdings zurzeit der 1. Januar 2028 vorgesehen, weswegen die konkrete Ausarbeitung der Vorgaben wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Generell sollen Verpackungen aber so gestaltet werden, dass sie leicht recycelbar sind:
- Monomaterialien statt Verbundstoffe (z. B. reine PET-Flaschen statt PET/Alu-Verbund)
- Verzicht auf schwarze Kunststoffe, die von Sortieranlagen schwer erkannt werden
- Abziehbare Etiketten und lösliche Klebstoffe
Allerdings hat die EU-Kommission bereits heute konkret vorgesehen, dass spätestens ab 2030 nur noch Verpackungen angeboten werden, die als recycelbar gelten. Die PPWR wird hierfür im Rahmen des „Design for Recycling“ genaue Kriterien einführen. So soll eine Verpackung als recycelbar gelten, wenn mindestens 70 % ihres Materials wiederverwertet werden kann. Ab 2030 gelten dann Verpackungen, die zu weniger als 70 % recyclingfähig sind, nicht mehr als recycelbar und dürfen dementsprechend EU-weit nicht mehr eingesetzt werden. Bis 2035 muss die Recyclingfähigkeit auch im großtechnischen Maßstab nachgewiesen sein. Dies bedeutet, dass Verpackungen ohne vorherige Trennung auch praktisch in großen Mengen recycelbar sein müssen. Ab 2038 steigt der geforderte Recyclinganteil dann weiter auf 80 %. Damit würden die meisten aktuellen Verbundverpackungen, wie Getränkekartons, nicht mehr zulässig sein, da deren Recyclingquoten zurzeit meist weit darunter liegen.
Mehrweg- und Nachfüllsysteme
Im Sinne der PPWR werden Mehrwegverpackungen als ein Schlüsselelement der Circular Economy gesehen und sollen die Nachhaltigkeit fördern. Trotz Bedenken für einige angedachte Anwendungsbereiche, gibt es bereits erfolgreich implementierte Mehrwegsysteme. Nachfolgend möchten wir auf einige Beispiele kurz eingehen, welche unseren Transport- und Versandbereich betreffen:
- Pfandsysteme für Getränkeflaschen (z. B. in Deutschland seit Jahrzehnten etabliert).
- Mehrwegboxen im Lebensmittelhandel (z. B. REWE, Edeka, Alnatura).
- Gitterboxen im Automotive-Bereich (z.B. Volkswagen, BMW, Mercedes).
- Mehrweg-Versandtaschen (z.B. RePacks, oder von Hey Circle).
- Faltbare Mehrwegboxen für B2B-Lieferungen (wie im Apothekenhandel).
- Mehrweg-Paletten, -Kunststoffboxen und faltbare Großladungsträger
Dabei sieht die PPWR konkret vor, dass bis 2030 über 40 % aller Verkaufs-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen wiederverwendbar sein müssen. Bis zum Jahr 2040 soll dieser Anteil dann sogar auf 70 % ansteigen. Dementsprechend müssen nun aber auch noch EU-weite Rücknahme- und Logistiksysteme etabliert werden, welche im Sinne des CO2-Ausstoßes keine großen Fahrtwege bedeuten dürfen – da diese Maßnahme ansonsten im Vergleich, zum Beispiel bei Einweg-Transportverpackungen wie Stretchfolie und Kartonage, welche meist optimal recycelt werden können und wo es etablierte Recyclingkreisläufe gibt, zu einer höheren Umweltbelastung führen könnten.
Recycling und Rezyklateinsatz
Grundsätzlich sehen wir bei Schramm Verpackung die Verwendung von Rezyklaten als die optimale Symbiose aus Ökologie und Ökonomie - da hier durch eine kleine Umstellung weiterhin quasi dieselben Verpackungen eingesetzt werden können, ohne dass groß Ressourcen für die Herstellung benötigt werden. Außerdem kann durch eine lokale Produktion von Recycling-Verpackungen der CO2-Ausstoß durch kürzere Transportwege merklich reduziert werden. Aus dem Grund bestehen Kartons zum Beispiel bereits meist aus recyceltem Papier, genau wie Polstermaterial oder Getränkeflaschen. Allerdings kann der Einsatz von Rezyklaten bei technischen Produkten, wie Stretchfolie, die Materialeigenschaften negativ beeinflussen, sodass im Endeffekt deutlich mehr Material benötigt wird und der ökologische Effekt verpufft. Dementsprechend gilt es für uns bezüglich des Rezyklateinsatzes jeweils im Einzelfall die richtigen Entscheidungen zu treffen. Nachfolgend nochmal ein paar Beispiele stichpunktartig aufgeführt:
- PET-Flaschen mit 100 % Rezyklatanteil (z. B. Coca-Cola, Vöslauer)
- Verpackungen aus recyceltem Papier oder Karton (z. B. Versandkartons von Zalando)
- Kunststoffverpackungen mit Post-Consumer-Rezyklat (PCR)
Biobasierte und kompostierbare Verpackungen
Im Sinne einer Kreislaufwirtschaft betrachten wir die meisten „neuen“ biobasierten und kompostierbaren Verpackungen durchaus kritisch. Wir reden hier zwar üblicherweise über natürliche und nachwachsende Rohstoffe, allerdings ist der Ressourceneinsatz bei der Produktion teils immens im Vergleich zu den klassischen Verpackungsmaterialien und ein Recycling-Kreislauf, beziehungsweise die generelle Recyclingfähigkeit, ist häufig nicht gegeben. Allerdings sehen wir zum Beispiel eine sinnvolle Anwendung als Beschichtung, um die Recyclingfähigkeit von Verbundmaterialien zu verbessern, die zum Beispiel bei einer Plastik-/Papier-Kaschierung oft nicht gegeben ist. Nachfolgend möchten wir kurz auf einige Beispiele eingehen:
- Graskartons statt Papierkartons
- PLA-Folien aus Maisstärke oder Zuckerrohr
- Kompostierbare Kaffeekapseln (z. B. von Nespresso oder Tchibo)
Papierverpackungen mit Barriereschichten aus natürlichen Wachsen
Digitale Innovationen
Durch starke technologische Entwicklungen und dem vermehrten Einsatz von KI spielen digitale Innovationen auch für die Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft von Verpackungen eine immer wichtigere Rolle. So kann beispielsweise die Transparenz und Rückverfolgbarkeit durch digitale Produktpässe beziehungsweise QR-Codes gewährleistet werden, was durch Informationen zur Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit für die richtige Entsorgung oder Wiederverwendung wichtig ist. Nach der Verwendung der Verpackungen können die Entsorger wiederum durch KI-gestützte Sortieranlagen die Verpackungen anhand digitaler Marker oder Materialkennzeichnungen präziser trennen. Dies wird die Qualität der Rezyklate verbessern und reduziert Fehlwürfe im Recyclingprozess. Im Sinne der digitalen Innovation stehen auch digitale Rückgabesysteme (z.B. mit App oder RFID), welche die Verfolgung von Mehrwegverpackungen ermöglichen sollen. Ebenso werden datenbasierte Entscheidungen voraussichtlich die Effizienz erhöhen können, beispielsweise durch digitale Verpackungsanalysen (Ökobilanzen, Materialtracking), was den Materialeinsatz weiter optimieren soll. Daneben kann eine automatisierte Compliance, wie digitale Tools zur Einhaltung von Kennzeichnungspflichten, EPR-Meldungen und Recyclingquoten, den bürokratischen Aufwand dahinter reduzieren. Aber auch das Verbraucherengagement kann durch digitale Tools gesteigert werden. So sollen interaktive Verpackungen die Verbraucher spielerisch dazu motivieren richtig zu trennen, zurückzugeben, oder nachzufüllen. Nachfolgend nochmal einige digitale Innovationen, welche vermutlich auf uns zukommen werden:
- Smart Packaging mit QR-Codes zur Rückverfolgbarkeit
- Blockchain-basierte Rücknahmesysteme
- KI-gestützte Sortieranlagen zur besseren Trennung von Verpackungsabfällen
- Intelligente Mehrweg- und Nachfüllsysteme
- Datenbasierte Entscheidungen
- Automatisierte Compliance
- Gamification
Nachhaltigkeit und Circular Economy
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
Früher: Nachhaltigkeit als Nischenthema
Vor nicht allzu langer Zeit war in den 1990er- und 2000er-Jahren der Fokus auf Nachhaltigkeit im Verpackungsbereich oft ein freiwilliges Engagement einzelner Unternehmen. Dabei war Recycling in einigen Bereichen, wie bei Getränkeflaschen, zwar bereits gesetzlich vorgeschrieben, aber die Kreislaufwirtschaft noch kein strategisches Ziel. Ferner ging es primär darum die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit von Verpackungen kontinuierlich zu verbessern.
- Monomaterialien statt Verbundstoffe (z. B. reine PET-Flaschen statt PET/Alu-Verbund)
- Verzicht auf schwarze Kunststoffe, die von Sortieranlagen schwer erkannt werden
- Abziehbare Etiketten und lösliche Klebstoffe
Allerdings hat die EU-Kommission bereits heute konkret vorgesehen, dass spätestens ab 2030 nur noch Verpackungen angeboten werden, die als recycelbar gelten. Die PPWR wird hierfür im Rahmen des „Design for Recycling“ genaue Kriterien einführen. So soll eine Verpackung als recycelbar gelten, wenn mindestens 70 % ihres Materials wiederverwertet werden kann. Ab 2030 gelten dann Verpackungen, die zu weniger als 70 % recyclingfähig sind, nicht mehr als recycelbar und dürfen dementsprechend EU-weit nicht mehr eingesetzt werden. Bis 2035 muss die Recyclingfähigkeit auch im großtechnischen Maßstab nachgewiesen sein. Dies bedeutet, dass Verpackungen ohne vorherige Trennung auch praktisch in großen Mengen recycelbar sein müssen. Ab 2038 steigt der geforderte Recyclinganteil dann weiter auf 80 %. Damit würden die meisten aktuellen Verbundverpackungen, wie Getränkekartons, nicht mehr zulässig sein, da deren Recyclingquoten zurzeit meist weit darunter liegen.
Heute: Nachhaltigkeit als Wettbewerbsfaktor
Heute ist aufgrund des Drucks der Endkonsumenten, einhergehend mit gesetzlichen Verschärfungen, die Nachhaltigkeit ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. So gaben laut einer veröffentlichten Studie des Wellpapp-Produzenten DS Smith ganze 86 % der Umfrageteilnehmer aus Europa an, dass Umweltprobleme DIE Bedrohung für die heutige Gesellschaft bedeuten. Dementsprechend kam bei derselben Studie heraus, dass sogar 91,5 % der Befragten eine Verpackung mit 85 % weniger Kunststoff wählen würden und hiervon 62 % (in GER 63 %) bereit sind, sogar einen Aufpreis von 12,5 % dafür zu zahlen (Link DS Smith, Aufpreis für weniger Plastik). Daraus ergeben sich zusammengefasst die drei folgenden Punkte:
- Konsumenten fordern umweltfreundliche Verpackungen
- Investoren achten auf ESG-Kriterien
- Unternehmen setzen sich eigene Klimaziele, z. B. CO₂-neutrale Verpackungen
Morgen: Circular Economy als Standard
In Zukunft wird die Kreislaufwirtschaft im Rahmen der PPWR nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch wirtschaftlich notwendig sein:
- Rohstoffknappheit und steigende Preise machen Recyclingmaterialien attraktiver
- Digitale Produktpässe ermöglichen eine präzise Rückverfolgbarkeit
- Künstliche Intelligenz optimiert Design, Produktion und Recyclingprozesse
Die Kreislaufwirtschaft in der Verpackung ist kein Zukunftsthema mehr – sie ist Realität und wird durch gesetzliche Vorgaben, technologische Innovationen und gesellschaftlichen Druck immer weiter vorangetrieben. Unternehmen, die heute in nachhaltige Verpackungslösungen investieren, sichern sich nicht nur regulatorische Konformität, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil in einer zunehmend umweltbewussten Welt.
Umweltbundesamt: Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen
WWF: Erweiterte Herstellerhaftung: Verursacherprinzip für Plastik und Verpackungen
RecyclingPortal: Neue EU-Verpackungsverordnung: Was sich für Verbraucher ändert
FKuR: PPWR Verordnung im Überblick: neue Regelungen für EU-Verpackungen
DS Smith: PPWR: The Packaging and Packaging Waste Regulation Explained
Winterhalter: Die neue EU Verpackungsverordnung PPWR 2025
Zentek: Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
TÜV Thüringen: EU-Verpackungsverordnung (PPWR) 2025: Das müssen Unternehmen jetzt wissen
DS Smith: Mehrheit der europäischen Verbraucher würde Aufpreis für weniger Plastik in der Verpackung zahlen