EU-Verpackungsverordnung

PPWR

Verpackung zukunftssicher gestalten

Die PPWR verändert Europas Verpackungen grundlegend: strengere Recyclingquoten, klare Vorgaben für Monomaterialien, verpflichtende Rezyklateinsätze und hohe Mehrwegziele. Das bedeutet weniger Abfall, mehr Kreislaufwirtschaft – und neue Chancen für effizientere, nachhaltigere Verpackungslösungen.

Ab 12. August 2026 gilt die PPWR

Die EU führt mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) eine der umfassendsten Reformen der Verpackungsregulierung ein. Ziel ist eine konsequente Kreislaufwirtschaft: weniger Abfall, mehr Wiederverwendung und eine deutlich höhere Recyclingfähigkeit. Verpackungen müssen einfacher recycelbar sein: Monomaterial statt Verbundstoffe, keine schwarzen Kunststoffe und abziehbare Etiketten. Recyclingfähigkeit: 70 % ab 2030, 80 % ab 2038 – viele heutige Verbundmaterialien werden dadurch nicht mehr zulässig sein.

Mehrweg- und Nachfüllsysteme

Ab 2030 gelten 100 % Wiederverwendbarkeit bei innerbetrieblichen Transporten sowie 40 % Mehrwegquoten im E-Commerce, ab 2040 dann 70 %. Auch der Rezyklateinsatz für bestimmte Kunststoffverpackungen wird verpflichtend und muss nachgewiesen werden. Dabei im Fokus stehen die Ressourcenschonung und CO2-Reduktion.

Marktrollen und Pflichten

Die PPWR definiert klar, wer welche Verantwortung trägt:

Verwender

Registrierung ab 2027, jährliche Mengenmeldungen, Dokumentationspflicht

Erzeuger (Eigenmarken, eigener Versand)

volle Herstellerverantwortung

Importeure / Händler / Exporteure

zusätzliche Kennzeichnungs- und Sorgfaltspflichten

Die PPWR bringt erhebliche Veränderungen – aber auch Chancen für effizientere Verpackungsstrukturen, geringere Rohstoffnutzung und nachhaltigere Geschäftsmodelle.